
Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich“. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).
Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs , insbesondere:
Ziel der Projektförderung ist es:
Antragsverfahren
Bis zum 31.08. des Vorjahres des Bewilligungsjahres sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
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