Pauschalförderung

Seit dem 01.01.2013 ist die finanzielle Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportorganisationen mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt in einem Gesetz festgeschrieben.

Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern.


Die Förderung der als gemeinnützig anerkannten Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, erfolgt in Form einer Pauschalförderung auf Grund von Kriterien. Die Umsetzung dieser Pauschalförderung ist in der Ausführungsrichtlinie zum Spörtfördergesetz (AVO SportFG) geregelt.

Grundlage zur Beantragung der Pauschalförderung ist die regelmäßige Pflege der IVY-Datenbank und die jährliche Bestandserhebung. 

gefördert werden:

  • der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. als Dachverband des gemeinnützigen Vereinssports,
  • die Kreis- und Stadtsportbünde des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V.,
  • die Landesfachverbände, die ordentliche Mitglieder im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. sind,
  • die Sportvereine, die Mitglied im LandesSportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind und keinem Landesfachverband außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt angehören,
  • der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt