Sportstättenbauförderung

Sportstätten sind u. a. Sporthallen, Schwimmhallen, Sportfreianlagen, spezielle Anlagen für einzelne Sportarten sowie Funktionsgebäude und Sozialräume, die im Zusammenhang mit sportlichen Maßnahmen stehen. Unabhängig in welcher Rechtsform der Sportverein die Sportstätte nutzt, hat er die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau zu erhalten.


Die Sportstättenbauförderung ist u. a. beim Land Sachsen-Anhalt und LOTTO Sachsen-Anhalt möglich. 

Das Land Sachsen-Anhalt fördert:

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung
    durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten

Der vollständige Antrag ist bis 15.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr beim Stadtsportbund abzugeben.

Wie ein vollständiger Antrag aussehen kann, können sie dem Musterantrag des LSB Sachsen-Anhalt entnehmen.

LOTTO fördert:

  • im Bereich des Sports auch den VEREINSSPORTSTÄTTENBAU:
  • maximal 50 % der Gesamtbaukosten
  • maximal 75.000 €
  • Eigenanteil Verein mindestens 15 %