Sportstättenbauförderung
Sportstätten sind u. a. Sporthallen, Schwimmhallen, Sportfreianlagen, spezielle Anlagen für einzelne Sportarten sowie Funktionsgebäude und Sozialräume, die im Zusammenhang mit sportlichen Maßnahmen stehen. Unabhängig in welcher Rechtsform der Sportverein die Sportstätte nutzt, hat er die Möglichkeit über verschiedene Stellen Fördergelder zur Sanierung, Umbau oder Neubau zu erhalten.
Die Sportstättenbauförderung ist u. a. beim Land Sachsen-Anhalt und LOTTO Sachsen-Anhalt möglich.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert:
Der vollständige Antrag ist bis 15.08. eines jeden Jahres für das Folgejahr beim Stadtsportbund abzugeben.
Wie ein vollständiger Antrag aussehen kann, können sie dem Musterantrag des LSB Sachsen-Anhalt entnehmen.

LOTTO fördert: